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Garantiekarte
GARANTIEKARTE
(1) Die Firma HENSFORT Sp. z o.o. als Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie für die Qualität der verkauften Sache gemäß den in diesem Garantieschein festgelegten Bedingungen. Die Garantiezeit beträgt:
5 Jahre - für PVC-Fenster und Balkontüren
3 Jahre - für Aluminiumfenster und Balkontüren
2 Jahre - für Haustüren aus PVC und Aluminium
1 Jahr - für Garagentore, Brandschutztüren, Rollläden, elektrische Antriebe für Rollläden und Garagentore, Ventilatoren, Reibungsbremsen, Anschläge, mechanische Elemente, Türschließer, Schlösser, Einsätze, Fallen, Steuerelemente wie elektromagnetische Schlösser usw.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Produkts an den Käufer. Wird das bestellte Produkt nicht innerhalb der Vertragsfrist abgenommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag, der auf den Ablauf von 30 Tagen nach der im Vertrag festgelegten Abnahmefrist folgt.
(3) Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel werden vom Verkäufer durch Nachbesserung des mangelhaften Produkts oder durch Austausch des mangelhaften Produkts gegen ein mangelfreies Produkt behoben. Das mangelhafte Produkt, das durch ein neues Produkt ersetzt wurde, ist Eigentum des Verkäufers. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, wie er die Gewährleistungspflichten erfüllt. 4.
Die Verantwortung im Rahmen dieser Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
unsachgemäße Montage der Produkte
die Produkte entgegen den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen zu verwenden und zu warten,
mechanische, thermische und chemische Schäden sowie dauerhafte Verschmutzungen, die nach der Übergabe der Produkte an den Käufer auftreten,
Schäden, die sich aus der Instabilität der Wandkonstruktion ergeben, in die die Tischlerarbeiten eingebettet sind,
Schäden an der Lackschicht und Schäden am Furnier, die durch unzureichende Belüftung der Räume während der Nassbauarbeiten entstanden sind,
die Produkte länger als 3 Monate ab dem Kaufdatum mit einer Schutzfolie zu versehen,
der Einbau von Elementen, die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Festigkeit der Tischlerei beeinträchtigen können,
Reparaturen am Produkt, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt werden,
unsachgemäßer, vom Käufer organisierter Transport,
eine dem Verwendungszweck widersprechende Verwendung.
(5) Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
offenkundige, bei der Abnahme der Produkte sichtbare und nicht gemeldete Mängel, die die Produkte betreffen:
Unstimmigkeiten bei den Abmessungen, Unterteilungen oder Funktionen der Einheiten, Farben,
Elemente, die einer normalen Abnutzung unterliegen,
Störungen der Glasstruktur, holzartige Folien, die nach der Norm des Herstellers (Lieferanten) zulässig sind,
Außentüren, die nicht unter einem Vordach angebracht sind und direktem Sonnenlicht und Regenwasser ausgesetzt sind,
Kondensation auf dem Glas [Gefrieren] aufgrund von schlechter Belüftung,
Interferenz [Lichtbrechung an der Scheibe].
das Auftreten von Flecken auf den Verglasungen während des Beschlagens,
mechanische Schäden an der Verglasungseinheit
Risse in Verglasungen, die durch thermische Spannungen verursacht werden
als mangelhaft gekaufte Produkte. 6.
Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Käufer angegebenen Maße, Raumaufteilung, Funktion des Fensters.
6) Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Käufer angegebenen Maße, Aufteilung der Einheiten, Funktion des Fensters und Art der Verglasung usw.
Die Garantie umfasst nicht die Verpflichtung des Verkäufers, die in der Anleitung beschriebenen Einstellungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen.
Einstellung und Wartung wie in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung beschrieben. 8.
(8) Es ist nicht gestattet, die Tischlerarbeiten im Freien ohne Überdachung zu lagern und aufzubewahren, die der Witterung ausgesetzt sind.
offener Raum ohne Dach, der direkter Sonneneinstrahlung, Wind, Regen, Schnee usw. ausgesetzt ist.
9. Reklamationen sind an den Hersteller zu richten.
(9) Beanstandungen müssen unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels geltend gemacht werden.
(10) Beanstandungen sind direkt an den Ort des Kaufs zu richten.
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(11) Mängel, die während der Gewährleistungsfrist festgestellt werden, werden innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Feststellung behoben.
Mängel, die während der Garantiezeit festgestellt werden, werden innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung behoben. In den Verkaufsstellen und auf der Website www.hensfort.com.
Der Verkäufer stellt Musterformulare für Reklamationen zur Verfügung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die vorgenannte Frist zu verlängern, wenn es notwendig ist, eine
Inspektion, Sachverständigengutachten sowie im Falle von nicht normgerechten Elementen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die oben genannte Frist zu verlängern, wenn dies für die Durchführung einer Inspektion, die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder im Falle von nicht normgerechten Elementen erforderlich ist. 12.
Der vom Käufer unterzeichnete Garantieschein zusammen mit dem Kaufbeleg einschließlich der Quittung ist die Grundlage für die Reklamation.
12. der vom Käufer unterzeichnete Garantieschein zusammen mit dem Kaufnachweis, der das Kaufdatum, die Unterschrift und den Stempel des Verkäufers enthält
Stempel des Verkäufers. Wenn die Garantiekarte nicht das Kaufdatum enthält,
Unterschrift und Stempel des Verkäufers, Unterschrift des Käufers oder eventuelle Korrekturen [Änderungen
die Garantiekarte von Unbefugten berichtigt wurde.
Bei Verlust der Garantiekarte verliert der Käufer seine Garantieansprüche. 13.
(13) Bei Verlust der Garantiekarte wird kein Duplikat ausgestellt.
(14) Die Garantie schließt die Rechte des Käufers aus dem Vertrag nicht aus, beschränkt sie nicht und setzt sie nicht aus.
Durch die Garantie werden die Rechte des Käufers, die sich aus der Nichtübereinstimmung der Waren mit dem Vertrag ergeben, nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder ausgesetzt. 15.
15. Der Verkäufer erklärt, dass die vorliegende Garantie mit den Anforderungen der
Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019.
zu bestimmten Aspekten des Verkaufs von Verbrauchsgütern und
verwandte Garantien.
(16) Die Garantie gilt für das Gebiet des Landes, in dem der Kauf getätigt wurde.
Der Käufer erklärt, dass er das Produkt ohne offensichtliche Mängel und in gutem Zustand übernommen hat.
Qualitätszustand, zusammen mit der Montageanleitung für die Tischlerarbeiten, der Anleitung